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Willkommen bei der Vereinigung Deutscher Auslandsbeamter!
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Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung liegt vor |
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Tarifergebnis soll auf Bundesbeamtinnen und -beamte übertragen werden
Das Bundesinnenministerium hat den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes vorgelegt. Damit soll der Tarifabschluss für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bund und Kommunen vom 31. März 2012 auf die Dienst- und Versorgungsbezüge der Bundesbeamtinnen und -beamten als auch der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen werden.
Es ist vorgesehen, die Dienst- und Versorgungsbezüge in drei Schritten durch die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Ergebnisses im Tarifbereich zu erhöhen. Die Erhöhungen vermindern sich jedoch wegen § 14a Abs. 2 Satz 1 Bundesbesoldungsgesetz (Versorgungsrücklage) um jeweils 0,2 Prozentpunkte. Damit werden 76 Millionen Euro, die aus diesen Kürzungen resultieren, zusätzlich der Versorgungsrücklage des Bundes zugeführt. Dementsprechend erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bereich des Bundes zum 1. März 2012 um 3,3 Prozent, zum 1. Januar 2013 um 1,2 Prozent und zum 1. August 2013 um 1,2 Prozent.
Die Anwärterbezüge steigen nach dem Entwurf analog zum Tarifergebnis zum 1. März 2012 um 50 Euro und zum 1. August 2012 um 40 Euro monatlich. Die VDAB begrüßt die beabsichtigte zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten.
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Die Sieger stehen fest: Fotowettbewerb "Mein Amt und ich" |
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Die Siegerfotos wurden gekürt!
Wir sind uns sicher alle einig: Das Auswärtige Amt prägt und beeinflusst unser berufliches und privates Leben.
VDAB und VBOB wollten es genauer wissen und riefen alle Kolleginnen und Kollegen und ihre Familienangehörigen dazu auf, ihre ganz persönliche Geschichte und ihre Erfahrungen in Bildern zu erzählen: Welche besonderen Ereignisse haben sie in Bildern festgehalten? Welche kulturellen und politischen Höhepunkte oder auch kulinarischen Abenteuer durften sie erleben?
Die vielen 100 Einsendungen zeugen von einer Vielfältigkeit und Kreativität, die das Auswärtige Amt und unser Leben im und mit ihm prägen. Viele der eingesandten Beiträge spiegeln sehr persönliche Erinnerungen an das Leben „mit dem Amt“ wider.
Einige Einsendungen waren sehr humorvoll, andere zeigten den Auswärtigen Dienst mit all seinen Herausforderungen wie den Umbrüchen in der arabischen Welt. Auch die derzeit viel diskutierte Vereinbarkeit von Familie und Beruf beschäftige einige Einsender wie u.a. das Bild einer Kollegin zeigt, die - „irgendwo in Afrika“ eine Rede hält und dabei ihr Kind im Arm hält. Für andere wiederum ist schon der morgendliche Weg zum Büro über Altbauflure, mit Blick auf Fluchtwegschilder und Büronummernbezeichnungen, Aussage genug.
Besonders gefreut haben wir uns über die Einsendungen mitausreisender Kinder. Sie zeigen, dass das Leben mit dem AA ein Abenteuer sein kann, oft lustig und spannend, aber eben auch sehr prägend, beispielhaft dargestellt mit einer Fotokollage, die die unzähligen Schulwechsel zeigt.
Entsprechend schwer fiel der Jury die Auswahl der Gewinnerfotos. Entschieden haben wir uns dann letztendlich für...
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Lohnrunde 2012 abgeschlossen - kein Tarifstreit im Wahljahr |
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Die Tarifrunde 2012 ist abgeschlossen - Innenminister Friedrich sichert Übernahme des Abschlusses für Bundesbeamte zu
Die Tarifparteien für den öffentlichen Dienst in Bund und Ländern haben sich ohne Schlichtung auf einen Abschluss für die Jahre 2012 und 2013 einigen können. Damit wird es im Jahr der Bundestagswahl 2013 keinen Tarifstreit in Bund un Kommunen geben. Bundesinnenminister Friedrich sicherte zu, den Tarifabschluss inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes zu übertragen.
In der Summe werden die Löhne und Gehälter nach Berechnung des DBB - Beamtenbund und Tarifunion tabellenwirksam um 6,4 % angehoben. Die Gewerkschaften konnten sich nicht mit einer sozialen Komponente durchsetzen, desgleichen wurde auf zwei Jahre anstatt nur für ein Jahr abgeschlossen. damit erkauften sich die Arbeitgeber Planungssicherheit: insbesondere hatte man befürchtet, durch einen nur einjährigen Abschluss erneut eine Tarifauseinandersetzung im Frühjahr 2013 eingehen zu müssen - angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl im September 2013 ein Risiko.
Die neuen vorläufugen Entgelttabellen für den Tarifbereich stehen auf den Seiten des DBB bereit.
Mitgeregelt wurden auch die seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 20. März 2012 neu zu regelnden Ansprüche auf Erholungsurlaub. Demnach erhalten Beschäftigte bis 55 Jahre 29, Beschäftigte ab 55 Jahre 30 Tage Urlaub. Besitzstände sollen gewahrt bleiben. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die Übergangsregelung im Detail aussehen wird und ob auch hier eine inhaltsgleiche Übertragung auf Beamte - also einschliesslich Bestandsschutz - geben wird. |
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Herzlich Willkommen auf der VDAB-Internetseite! Schön, dass Sie auf unseren Seiten vorbeischauen! Nehmen Sie sich etwas Zeit, denn hier finden Sie eine Fülle von Informationen über Ziele und Schwerpunkte der VDAB, der ältesten berufsständischen Vereinigung im Auswärtigen Amt. Nutzen Sie gerne unser Angebot! Sagen Sie Ihre Meinung, Ihre Ideen sind uns wichtig. Unsere Arbeit verstehen wir als einen fruchtbaren Dialog zwischen den Angehörigen des Auswärtigen Dienstes aller Laufbahnen und der Vereinigung, damit wir Ihre Interessen gegenüber der Dienststelle vertreten können. Die Verantwortlichen in der VDAB wollen sich und die Stimmen ihrer Mitglieder in einer konstruktiven Weise in unseren Dienst einbringen. Besonders wichtig scheint uns dabei, einen fairen Umgang und eine freie aber verantwortungsbewusste Meinungsäußerung zu unterstützen. Per Mail (
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
) sind wir rund um die Uhr für Sie da, an welchem Dienstort auch immer.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Michael Schmidt-Edinger
1. Vorsitzender |
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30 Tage Urlaub für alle? Altersabhängige Staffelung laut BAG unzulässig |
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Das Bundesarbeitsgericht hat am 20. März 2012 entschieden, dass die im TvÖD enthaltene altersabhängige Staffelung des Urlaubsanspruches unzulässig ist. Der TvöD sieht vor, dass Beschäftigte bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres 26 und von der Vollendung des 30. bis zum 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage Urlaub erhalten. Ab 40 Jahren werden dann 30 Tage gewährt. Diese Regelung, so das BAG, verletze das Gebot der Gleichbehandlung und sei altersdirkriminierend. Abhilfe könne nur dadurch geschaffen werden, dass allen Beschäftigten der volle Anspruch von 30 Arbeitstagen gewährt werde.
Geklagt und sich letztlich durchgesetzt hatte sich eine Tarifbeschäftigte eines Landkreises in Brandenburg. Die Pressemitteilung zur Entscheidung finden Sie hier.
Der Erholungsurlaub für Beamte im Bund ist in der Erholungsurlaubsverordnung des Bundes geregelt: dabei wurden die jetzt vom Bundesarbeitsgericht gekippten Regelungen eins zu eins übernommen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Regelung in der Erholungsurlaubsverordnung ebenso rechtswidrig ist und der Verordnungsgeber aufgerufen ist, hier alsbald zugunsten der jüngeren Beamtinnen und Beamten Rechtssicherheit herzustellen und auch ihnen den vollen Anspruch von 30 Arbeitstagen zu gewähren. |
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